Apothekennotdienst: Nur in Notfällen
Der Apothekennotdienst liefert Ihnen die aktuellen Informationen über die Dienst habenden Apotheken am Wochenende, nachts oder an einem Feiertag. Nutzen Sie ihn bitte möglichst nur im Notfall, wenn Sie ein Medikament wirklich sofort benötigen.
Wer den Apothekennotdienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen oder am 24. Dezember bis 6 Uhr und nach 14 Uhr nutzt, zahlt in der Regel 2,50 Euro Notdienstgebühr.
Der Apothekennotdienst ist für Notfälle gedacht. Krankenkassen übernehmen die Gebühr nur, wenn der Arzt auf dem Rezept „noctu“ (= nachts) vermerkt. Das bedeuetet, dass es sich tatsächlich um einen Notfall handelt und dass das Medikament schnellstmöglich eingenommen werden muss.
Das Rezept hat der Patient dann aber auch sofort in der Apotheke einzulösen.
Notdienst am 30.03.2025
Blüten-Apotheke |
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Wuppertal Str. 1 | |
51381 Leverkusen | |
02171 733317 | |
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St. Michael-Apotheke |
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Grünewalder Str. 55 | |
42657 Solingen | |
0212/815021 | |
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Mohren-Apotheke |
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Hauptstr. 45 | |
40764 Langenfeld | |
02173/13742 | |
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Sonnen-Apotheke |
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Mittelstr. 2 | |
40721 Hilden | |
02103/240211 | |
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Einhorn Apotheke |
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Buchheimer Str. 61 | |
51063 Köln | |
0221/611160 | |
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